Hrsg. vom MKW NRW (Ref. 425) zusammen mit kubia / IBK e.V., Köln
Projektträger:innen und solche, die es werden wollen, erhalten hier eine Arbeitshilfe zur barrierefreies/-armen Gestaltung von Kulturprojekten und -veranstaltungen sowie ein Glossar zur Barrierefreiheit.
Die Arbeitshilfe als auch das Glossar stehen als PDF-Datei zur Verfügung.
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ (§ 4 Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)
Barrierefreiheit macht die Teilhabe für Menschen mit Behinderung möglich.
Barrierefreiheit kann sich auf das Publikum beziehen, aber auch auf die künstlerische Produktion, wenn Künstler:innen mit Behinderung beteiligt sind. Dabei spiel auch die Integration künstlerischer Ausdrucksformen und Perspektiven von Menschen mit Behinderung in das Programm eine wichtige Rolle.
Nachgeordnete Barrierefreiheit meint begleitende Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderung an einer Kulturveranstaltung teilnehmen können (z.B. durch Untertitel oder Audiodeskription).
Bei Integrierter Barrierefreiheit werden Maßnahmen zur Barrierefreiheit direkt in die Kunst und die künstlerische Produktion integriert (Aesthetics of Access).
In der Praxis ist es oft nicht möglich, alles umfassend barrierefrei zu gestalten. Aber jede Maßnahme, die unternommen wird, hilft, und ist ein Schritt in die richtige Richtung!
Fangen Sie möglichst früh mit Ihren Planungen zur Barrierefreiheit an und beziehen Sie Betroffene von Beginn an mit ein.
Gehen Sie mit realistischen Erwartungen an Ihre Planungen.
Ein systematisches Herangehen an die Barrierefreiheit ist besser als ein punktuelles Vorgehen.
Es gibt unterschiedliche Formen von Behinderungen, die sich auf folgende Kategorien beziehen lassen:
Die Kategorien lassen sich weiter unterteilen. Zum Beispiel zählen zu den Menschen mit Hörbehinderung taube Menschen, schwerhörige Menschen oder Menschen, die verzerrt hören.
Entscheiden Sie, in welcher Kategorie Sie konkret Barrieren abbauen wollen (z.B. zunächst für schwerhörige Menschen und für taube Menschen?). Informieren Sie sich über die Behinderungen. Nehmen Sie am besten Kontakt mit Menschen mit Behinderung oder mit den Verbänden auf, um mehr über die Behinderung und die Bedarfe zur Barrierefreiheit zu erfahren.
Klären Sie, was die konkreten Barrieren bei dem Besuch Ihrer Kulturveranstaltung sind und wie sie am besten beseitigt werden können.
Nehmen Sie dabei möglichst die ganze Servicekette in den Blick und fragen Sie, wo z.B. für Menschen mit Hörbehinderung die Barrieren auftreten:
Und sonst: