Ab 1. August 2024 gilt eine neue Vergütung für zwei Landesprogramme der Kulturellen Bildung („Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“). Ab Januar 2026 werden die Honoraruntergrenzen auch für Veranstaltungen mit NRW-Landesförderung aller anderen Sparten verbindlich eingeführt: Literatur, Musik, Darstellende Kunst und Bildende Kunst. Für die Festlegung von Honoraruntergrenzen wurden eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel die Art und Dauer der Veranstaltung sowie die Größe des Publikums beziehungsweise die Wirtschaftskraft des Veranstalters.
In der 8. Sitzung der Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) wurde eine Matrix-Struktur vorgelegt, mit der innerhalb der einzelnen Länder faire spartenspezifische Honorare für Künstlerinnen und Künstler ermittelt werden können.
Im Bereich der Vergütung war eigens eine „Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler“ mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachhintergründe eingesetzt worden, um spartenspezifische Honorarempfehlungen zu ermitteln. Als Arbeitsergebnis dieser Kommission wurde in der Sitzung eine Honorarmatrix-Struktur vorgestellt, die auch in Abstimmung mit Fach- und Arbeitgeberverbänden entwickelt wurde.
Für eine faire Entlohnung in der Kunst und Kultur hat ver.di ein transparentes Modell zur Berechnung von Basishonoraren entwickelt. Ziel ist ihre verbindliche Verankerung in Förderrichtlinien. Ver.di stellt auf seiner Website das Berechnungsmodell in einer Präsentation vor, liefert dazu viele Beispielhonorare sowie weitere Informationen zum Thema.
Angelehnt an Empfehlungen verschiedener Verbände empfiehlt das Büro medienwerk.nrw als Organisator des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichteten „Fonds zur Förderung neuer kooperativer Prozesse in der Medienkunst und digitalen Kultur in Nordrhein-Westfalen“ allen Projektbeteiligten eine angemessene Entlohnung zukommen zu lassen und dies im Kosten- und Finanzierungsplan transparent einzuplanen.
Honorarempfehlungen für die neue Medienkunstförderung als PDF (extern)
Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung des Deutschen Bühnenvereins und der Künstler:innengewerkschaften GDBA, VdO und BFFS haben sich alle Parteien in der vierten Verhandlungsrunde auf eine neue Gagenregelung für Solobeschäftigte und Bühnentechniker:innen geeinigt. Danach wird die Mindestgage (bisher 2.000 Euro) in zwei Stufen erhöht: ab dem 01. September 2022 auf zunächst 2.550 Euro und ab dem 01.Januar 2023 auf 2.715 Euro. Ebenso werden Gastgagen entsprechend erhöht und steigen damit um mehr als 35 Prozent.
Der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) hat in seiner Delegiertenversammlung am 12. Oktober 2022 eine neue Honoraruntergrenze für freischaffende Akteur:innen in den darstellenden Künsten beschlossen. Nach dieser Empfehlung sollen in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherte mindestens 3.100 Euro im Monat, Nicht-KSK-Versicherte mindestens 3.600 Euro im Monat erhalten.
Der Bundesausschuss für den Bundesverband Bildende Künstler:innen (BBK) hat am 5. Dezember 2022 einstimmig den Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Damit stellt der BBK-Bundesverband eine fundierte, speziell auf den Beruf Bildender Künstlerinnen und Künstler zugeschnittene Empfehlung für die angemessene Vergütung bildkünstlerischer Leistungen zur Verfügung.
Auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes freiberuflicher Kulturwissenschaftler:innen (BfK) hat am 18.03.2022 seine Honorarempfehlungen aktualisiert. Die Honorare verstehen sich zuzüglich der Nebenkosten (Büronebenkosten, Herstellungsnebenkosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten) und zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Um die Situation von Selbstständigen im Musikleben zu verbessern, hat der Deutsche Musikrat verbändeübergreifend erarbeitete Empfehlungen für Honoraruntergrenzen bei öffentlich geförderten Projekten und Institutionen vorgelegt. Zu den Honorarempfehlungen des Musikrates (extern)
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat auf seiner Website eine aktuelle Stellenbörse für den Kulturbereich geschaltet.