Honorare

Ein  Haufen Euromünzen, bunt durcheinander gewürfelt.

Gute Arbeit - faire Bezahlung für Künstler:innen und Kulturschaffende

Honoraruntergrenzen für Kulturförderung des Landes NRW

Ab 1. August 2024 gilt eine neue Vergütung für zwei Landesprogramme der Kulturellen Bildung („Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“). Ab Januar 2026 werden die Honoraruntergrenzen auch für Veranstaltungen mit NRW-Landesförderung aller anderen Sparten verbindlich eingeführt: Literatur, Musik, Darstellende Kunst und Bildende Kunst. Für die Festlegung von Honoraruntergrenzen wurden eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel die Art und Dauer der Veranstaltung sowie die Größe des Publikums beziehungsweise die Wirtschaftskraft des Veranstalters.

Link zur Richtlinien der Honoraruntergrenzen PDF-Download der Basishonorarmatrix

Honorarmatrix der Kulturministerkonferenz

In der 8. Sitzung der Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) wurde eine Matrix-Struktur vorgelegt, mit der innerhalb der einzelnen Länder faire spartenspezifische Honorare für Künstlerinnen und Künstler ermittelt werden können.

Im Bereich der Vergütung war eigens eine „Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler“ mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachhintergründe eingesetzt worden, um spartenspezifische Honorarempfehlungen zu ermitteln. Als Arbeitsergebnis dieser Kommission wurde in der Sitzung eine Honorarmatrix-Struktur vorgestellt, die auch in Abstimmung mit Fach- und Arbeitgeberverbänden entwickelt wurde.

Die Honorarmatrix als PDF (extern)

Die ver.di-Basishonorare

Für ei­ne faire Ent­loh­nung in der Kunst und Kul­tur hat ver­.­di ein trans­pa­ren­tes Mo­dell zur Be­rech­nung von Ba­sis­ho­no­ra­ren ent­wi­ckel­t. Ziel ist ih­re ver­bind­li­che Ver­an­ke­rung in För­der­richt­li­ni­en. Ver.di stellt auf seiner Website das Be­rech­nungs­mo­dell  in einer Prä­sen­ta­ti­on vor, lie­fert da­zu vie­le Bei­spiel­ho­no­ra­re so­wie wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum The­ma.

Zum Berechnungsmodell (extern)

Empfehlung für Honoraruntergrenzen des NRW Medienkunstfonds

Angelehnt an Empfehlungen verschiedener Verbände empfiehlt das Büro medienwerk.nrw als Organisator des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichteten „Fonds zur Förderung neuer kooperativer Prozesse in der Medienkunst und digitalen Kultur in Nordrhein-Westfalen“ allen Projektbeteiligten eine angemessene Entlohnung zukommen zu lassen und dies im Kosten- und Finanzierungsplan transparent einzuplanen.

Honorarempfehlungen für die neue Medienkunstförderung als PDF (extern)

Gagenregelung für Solobeschäftigte und Bühnentechniker:innen

Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung des Deutschen Bühnenvereins und der Künstler:innengewerkschaften GDBA, VdO und BFFS haben sich alle Parteien in der vierten Verhandlungsrunde auf eine neue Gagenregelung für Solobeschäftigte und Bühnentechniker:innen geeinigt. Danach wird die Mindestgage (bisher 2.000 Euro) in zwei Stufen erhöht: ab dem 01. September 2022 auf zunächst 2.550 Euro und ab dem 01.Januar 2023 auf 2.715 Euro. Ebenso werden Gastgagen entsprechend erhöht und steigen damit um mehr als 35 Prozent.

Pressemitteilung des Deutschen Bühnenvereins (extern)

Honorare für freischaffende Akteur:innen in den darstellenden Künsten

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) hat in seiner Delegiertenversammlung am 12. Oktober 2022 eine neue Honoraruntergrenze für freischaffende Akteur:innen in den darstellenden Künsten beschlossen. Nach dieser Empfehlung sollen in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherte mindestens 3.100 Euro im Monat, Nicht-KSK-Versicherte mindestens 3.600 Euro im Monat erhalten.

Zur Berechnung des BFDK der Honoraruntergrenze (extern)

Honorarleitfaden für Bildende Künstler:innen

Der Bundesausschuss für den Bundesverband Bildende Künstler:innen (BBK) hat am 5. Dezember 2022 einstimmig den Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Damit stellt der BBK-Bundesverband eine fundierte, speziell auf den Beruf Bildender Künstlerinnen und Künstler zugeschnittene Empfehlung für die angemessene Vergütung bildkünstlerischer Leistungen zur Verfügung.

Zum Honorarleitfaden des BBK als PDF (extern)

Honorarempfehlungen für freiberufliche Kulturwissenschaftler:innen

Auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes freiberuflicher Kulturwissenschaftler:innen (BfK) hat am 18.03.2022 seine Honorarempfehlungen aktualisiert. Die Honorare verstehen sich zuzüglich der Nebenkosten (Büronebenkosten, Herstellungsnebenkosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten) und zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zu den Honorarempfehlungen des BfK (extern)

Honoraruntergrenzen für professionelle Musiker:innen

Um die Situation von Selbstständigen im Musikleben zu verbessern, hat der Deutsche Musikrat verbändeübergreifend erarbeitete Empfehlungen für Honoraruntergrenzen bei öffentlich geförderten Projekten und Institutionen vorgelegt. Zu den Honorarempfehlungen des Musikrates (extern)

Weitere Informationen folgen....

Stellenportal für Kulturschaffende

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat  auf seiner Website eine aktuelle Stellenbörse für den Kulturbereich geschaltet.

Zum Stellenportal (extern)

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